Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen für die Beschaffung der HAWLAN Elektrotechnik GmbH unter besonderer Berücksichtigung der ISO 37301 - Compliance Management-System

 

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1.Allgemeines

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Beschaffungsvorgänge der HAWLAN Elektrotechnik GmbH und regeln die Rechte und Pflichten zwischen der HAWLAN Elektrotechnik GmbH und seinen Lieferanten. Sie sind Bestandteil aller Verträge und Bestellungen und haben Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Einkaufsbedingungen berücksichtigen auch die Anforderungen der ISO 37301 an ein Compliance Management-System.

2.Compliance

Der Lieferant verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und branchenspezifischen Standards einzuhalten. Der Lieferant wird der HAWLAN Elektrotechnik GmbH unverzüglich über etwaige Compliance-Verstöße informieren und angemessene Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen. 

3.Bestellungen

Bestellungen der HAWLAN Elektrotechnik GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Mündliche oder telefonische Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.

4.Lieferung und Lieferzeit

Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Der Lieferant ist verpflichtet, der HAWLAN Elektrotechnik GmbH unverzüglich über absehbare Verzögerungen in Kenntnis zu setzen. Teillieferungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der HAWLAN Elektrotechnik GmbH zulässig.

5.Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive aller Nebenkosten wie Verpackung, Transport und Versicherung. Rechnungen des Lieferanten sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt und Prüfung der Ware zur Zahlung fällig, sofern nicht andere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden.

6.Gewährleistung und Haftung

Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware. Der Lieferant haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.

 

7.Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten. Die HAWLAN Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.

8.Geheimhaltung und Datenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden. Der Lieferant ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.

9.Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der HAWLAN Elektrotechnik GmbH.

Diese Einkaufsbedingungen treten ab dem 1.1.2024 in Kraft und gelten für alle Beschaffungsvorgänge der HAWLAN Elektrotechnik GmbH. Alle Lieferanten werden über die Inhalte informiert und sind verpflichtet, diese einzuhalten.

 

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